BSI §8a-Prüfer nach BSIG

Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) müssen gemäß §8a BSIG nachweisen, dass ihre IT-Sicherheit auf dem Stand der Technik ist.

Die Betreiber kritischer Infrastruktur sind für die Aufrechterhaltung einer funktionierenden Gesellschaft verantwortlich. So sind Risiken für die Informationssicherheit zu minimieren. Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) müssen gemäß §8a BSIG nachweisen, dass ihre IT-Sicherheit auf dem Stand der Technik ist. Dass Strom aus der Steckdose, Wasser aus dem Hahn und der Nahverkehr nach Plan kommt, ist hierzulande zwar eine Selbstverständlichkeit. Doch diese und viele weitere Systeme, auf die wir uns im Alltag verlassen, laufen zunehmend digital oder zumindest digital unterstützt ab. Das macht Infrastrukturen schneller, präziser, intelligenter –aber auch verwundbarer. Deshalb nimmt das Bundesamt für Sicherheit in derInformationstechnik (BSI) Betreiber in die Pflicht, diese kritischen Infrastrukturen bestmöglich abzusichern. Die BSI-Kritis-Verordnung (BSI-KritisV) beschreibt, welche Anlagen in den jeweiligen Sektoren als kritisch gelten und fordert von den jeweiligen Betreibern einen Nachweis über den Schutz ihrer Informationstechnik.

Als BSI-Prüfer nach §8a BSIG haben wir die nötige Fachkunde nachgewiesen und übernehmen Audits, die wir meist parallel zu den ISO-Audits durchführen. Sie bekommen einen Prüfbericht mit den KRITIS-Findings, der dem BSI Ihre IT-Sicherheit eindeutig belegt. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich kritischer Infrastrukturen.